Allgemeine Buchungsbedingungen für das Hotel-und Gaststättengewerbe (lt. DEHOGA)

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Allgemeine Buchungsbedingungen für das Hotel-und Gaststättengewerbe (lt. DEHOGA)

Der Beherbergungsvertrag:

Der Gastaufnahme- oder Beherbergungsvertrag ist nicht anders zu behandeln, als jeder andere Vertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen im geschlossenen Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kann der Beherbergungsvertrag von keiner Vertragspartei einseitig gelöst, also gekündigt werden. Völlig unabhängig von Zeitpunkt oder Gründen der Abbestellung besteht kein Recht auf Stornierung einer Buchung.

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt (Buchung) und zugesagt (Bestätigung) worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahme- oder Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der vereinbarten gegenseitigen Verpflichtungen: Die Verpflichtung des Vermieters ist es, die Ferienwohnung entsprechend der Bestellung bereitzuhalten. Die Verpflichtung des Gastes besteht darin, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung der Ferienwohnung zu bezahlen.
  3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen bei Übernachtungen in Ferienwohnungen 10 %.
  5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
  6. Bis zur anderweitigen Vermietung der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
  7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist 87527 Sonthofen und es gilt deutsches Recht.